Rechtswidrige Inhalte melden

Meldeverfahren gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act)

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Betroffener Inhalt

Hilft uns bei der schnelleren Prüfung.

Je genauer die Begründung, desto schneller können wir handeln (Art. 16 Abs. 2 DSA).

Erklärung

ℹ️

So geht es weiter (Art. 16 DSA):

1. Du erhältst eine Eingangsbestätigung.

2. Wir prüfen die Meldung zeitnah und sorgfältig.

3. Bei hinreichendem Verdacht wird das Listing vorsorglich gesperrt.

4. Der Inhaber des Listings wird informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme (10 Tage).

5. Du wirst über das Ergebnis der Prüfung und die getroffene Maßnahme informiert.

6. Beide Seiten können gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.